Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle über die Webseite www.tanz-fabrik.ch, telefonisch oder per E-Mail getätigten Anmeldungen und abgeschlossenen Verträge.


2. Vertragsgegenstand
Die TANZ-FABRIK Showtanzschule GmbH (nachfolgend «TANZ-FABRIK») gewährt ihren Schülerinnen und Schülern (nachfolgend «Teilnehmer») während den auf der Homepage veröffentlichten Öffnungszeiten gegen Entgelt die Benutzung der TANZ-FABRIK.

An gesetzlichen Feiertagen, den fünf Wochen Sommerferien sowie den zwei Wochen während den Weihnachtsferien ist die TANZ-FABRIK für die ordentlichen Stunden geschlossen. Der Ferienplan des jeweiligen Bezirks wird für die Festlegung der Ferienzeiten angewendet. Die Kurspause während den Sommer- und Weihnachtsferien ist bereits im Abonnementspreis berücksichtig. Lektionen, die in der normalen Öffnungszeit wegen gesetzlicher Feiertage ausfallen, können nachgeholt werden.

3. Vertragsabschluss und Vertragsdauer
Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der TANZ-FABRIK wird über die Webseite www.tanz-fabrik.ch oder in Schriftform mit der Unterschrift des Teilnehmers beziehungsweise dessen gesetzlichen Vertreters abgeschlossen.

Der Vertrag zwischen der TANZ-FABRIK und dem Teilnehmer wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Quartal, insofern er nicht fristgerecht gemäß Ziffer 9 gekündigt wird. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.


4. Beitragszahlung
Der Kursbeitrag wird 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich die TANZ-FABRIK das Recht vor, eine Mahngebühr zu verrechnen.


5. Leistungsstörungen
Die Verpflichtung zur Beitragszahlung besteht unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der von der TANZ-FABRIK angebotenen Leistungen durch den Teilnehmer. Wird die Erfüllung des Vertragsgegenstandes aus Gründen, welche die TANZ-FABRIK nicht zu vertreten hat, unmöglich, so hat der Teilnehmer weder einen Anspruch auf Beitragsrückzahlung noch auf Schadenersatz. Sofern kein Zahlungsrückstand besteht, können bei längeren, schriftlich entschuldigten Ausfallzeiten die Lektionen unter Angabe des Ausfallgrundes nachgeholt werden.

Die TANZ-FABRIK akzeptiert folgende Gründe:
-Erkrankung von mindestens 2 Wochen mit Arztzeugnis
- Verletzung von mindestens 2 Wochen mit Arztzeugnis
- Beruflicher Abwesenheit, Kuraufenthalt für eine Dauer von mindestens sechs zusammenhängenden Wochen
- Schwangerschaft

Jede längere Abwesenheit ist der Leitung der TANZ-FABRIK mitzuteilen. Die Leistung kann in Absprache mit der TANZ-FABRIK in einen «Pause»-Status gesetzt werden. Es liegt im Ermessen TANZ-FABRIK, ob die nicht bezogenen und bezahlten Lektionen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können.

Die TANZ-FABRIK behält sich vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen. Fällt eine Kursleitung aus, kann die TANZ-FABRIK einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen. Die TANZ-FABRIK behält sich das Recht vor, den Unterricht im Klassenzimmer zu denselben Konditionen in Fernunterricht umzuwandeln, wenn die Durchführung des Unterrichts im Klassenzimmer nicht aufrechterhalten werden kann.


6. Kursplätze und Durchführung
Um die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legt die TANZ-FABRIK für jedes Lernangebot eine minimale und maximale Teilnehmerzahl fest, welche bei Bedarf angepasst werden kann. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung).

Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen bzw. zurückerstattet. Die TANZ-FABRIK behält sich weiter vor, aufgrund anderer, von der TANZ-FABRIK nicht zu vertretender Gründe, im Programm angekündigte Kurse abzusagen. Bereits bezahlte Kursgelder werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere Schadenersatzansprüche bei Änderungen oder Absage eines Kurses, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei ungenügender Teilnehmerzahl eines Kurses kann es in Einzelfällen vorkommen, dass die TANZ-FABRIK den Kurs unter Vorbehalt des Einverständnisses der Teilnehmenden durchführt, jedoch das Kursgeld entsprechend erhöht oder, wo es sinnvoll ist, die Anzahl der Lektionen bei gleichbleibendem Preis reduziert.


7. Kursausschluss
Die TANZ-FABRIK behält sich vor, Teilnehmende aus einem Kurs auszuschliessen. In folgenden Fällen ist das ganze Kursgeld geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes: Kursausschluss aufgrund Nichtbezahlung des Kursgeldes sowie in schwerwiegenden Fällen (Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung etc.)

Grobe oder wiederholte Verstöße gegen die AGB, die Betriebsordnung und die Nutzungsreglement oder die Weisungen der TANZ-FABRIK können das Aussprechen eines Hausverbots zu Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes oder der Abonnementsgebühr.

8. Haftung
Die TANZ-FABRIK haftet nicht für Schäden, welche sich der Teilnehmer bei der Benutzung der TANZ-FABRIK bzw. Inanspruchnahme der sonstigen Dienstleistungen zuzieht. Desgleichen nicht für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.

Für alle von der TANZ-FABRIK organisierten Kurse und Veranstaltungen schließt die TANZ-FABRIK jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Teilnehmende sind für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen der TANZ-FABRIK erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die TANZ-FABRIK nicht haftbar gemacht werden. Teilnehmende sind verpflichtet, in den Räumlichkeiten der TANZ-FABRIK die jeweils aktuellen behördlichen Weisungen (z.B. Hygieneregeln) sowie die Weisungen der TANZ-FABRIK einzuhalten. Der Besuch der Räumlichkeiten der TANZ-FABRIK (inkl. Partner, externe Workshops und an andere Unternehmen vermietete Räumlichkeiten) ist untersagt für Teilnehmende mit Krankheitssymptomen, bei Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern und/oder einer (behördlich oder selbst) verordneten Quarantäne. Das Ansteckungsrisiko kann selbst bei Einhaltung der Hygieneregeln nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. Die TANZ-FABRIK schließt jede diesbezügliche Haftung aus.


9. Kündigung
Der Austritt kann nur auf Ende eines Quartals erfolgen. Die Kündigung muss in schriftlicher Form (Brief/E-Mail) spätestens 30 Tage vor dem Ende des Quartals bei der Leitung der TANZ-FABRIK eingegangen sein. Ein vorzeitiger Austritt mit Kursgeldrückerstattung kann nur bei Erkrankung, Unfall oder Schwangerschaft (mit Arztzeugnis) erstattet werden. Bei nicht termingerecht eingereichter Kündigung schuldet der Teilnehmer der TANZ-FABRIK den vollen Quartalsbeitrag.


10. Video- und Audio-Aufnahmen
Video- oder Audio-Aufnahmen dürfen in den Räumlichkeiten der TANZ-FABRIK sowie im online Unterricht nur mit ausdrücklichem Einverständnis der TANZ-FABRIK und der Teilnehmenden gemacht werden.


11. Programm-, Preis- und AGB-Änderungen
Die TANZ-FABRIK behält sich das Recht vor, das Programm, die Preise sowie die AGB jederzeit zu ändern. Maßgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltende Version, welche für diesen Vertragsabschluss nicht einseitig geändert werden kann. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und werden dem Teilnehmer in schriftlicher Form übergeben. Die in den Geschäftsräumen aushängende Hausordnung ist Vertragsbestandteil und vom Teilnehmer zu beachten.


12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so werden dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht beeinträchtigt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine zulässig wirksame Bestimmung zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann und die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.

13. Beitritt Verein «aim for more»
Mit dem Vertragsabschluss wird gleichzeitig der Beitritt zum Verein «aim for more» erklärt. Die Zielsetzungen des Vereins sind die Durchführung und Unterstützung von Tanzprojekten und -veranstaltungen oder die Teilnahme daran, die Förderung von talentierten Schülerinnen und Schülern sowie von Gruppen im Hinblick auf die Teilnahme an Wettbewerben und Veranstaltungen und die allgemeine Kinder- und Jugendförderung. Der Mitgliederbeitrag wird aus dem Schulgeld beglichen. Die Vereinsstatuten sind unter www.tanz-fabrik.ch/download-pdfs.html publiziert.


14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die AGB untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist Urdorf. Urdorf ist auch der Erfüllungsort und für Kunden mit Domizil im Ausland der Betreibungsort. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände.

Urdorf, 14.10.2023